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Wohnen in Hamburg

TV-Versorgung wird zum 1. Juli 2024 umgestellt

Bisher wurde das Kabelfernsehen in den buchdrucker-Wohnungen über die Betriebskosten bezahlt. Nun hat sich die Rechtslage geändert. Ab dem 1. Juli 2024 benötigen unsere Wohnungsnutzerinnen und -nutzer einen eigenen TV-Vertrag.

Am 1. Dezember 2021 ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) in Kraft getreten. Die Novelle soll den Glasfaserausbau in Deutschland weiter beschleunigen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, zum Beispiel bei der Bereitstellung des Kabelanschlusses.

Bisher hatte unsere Genossenschaft mit den Kabelnetzbetreibern PŸUR und willy.tel Sammelverträge abgeschlossen. Damit stand Ihnen als Wohnungsnutzerin oder -nutzer einer buchdrucker-Wohnung automatisch das Kabelfernsehen zur Verfügung und die Kosten wurden mit Ihrer Betriebskostenabrechnung beglichen.

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen wir als Vermieter die Kabelfernsehversorgung nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen. Das bedeutet für Sie, dass der Betrag für die Kabelfernsehversorgung aus den Betriebskosten herausgenommen wird und die damit verbundene automatische Versorgung zum 30. Juni 2024 endet.

Um weiterhin das Kabelfernsehen über Ihren bisherigen Kabelanbieter empfangen zu können, müssen Sie einen eigenen TV-Vertrag abschließen. Anfang März 2024 haben wir alle Nutzer einer buchdrucker-Wohnung schriftlich über die Umstellung informiert. Weitere Informationen mit den zukünftigen Konditionen und die Vertragsunterlagen erhalten Sie in den nächsten Wochen von Ihrem zuständigen Kabelanbieter, PŸUR oder willy.tel.

Wenn Sie rechtzeitig vor dem 1. Juli 2024 einen TV-Vertrag bei Ihrem Kabelanbieter buchen, bleibt für Sie alles beim Alten. Sie müssen am Tag der Umstellung nicht zu Hause sein, brauchen keine neuen Empfangsgeräte und müssen auch keinen Sendersuchlauf oder sonstige Änderungen an Einstellungen oder Verkabelung vornehmen. Wenn Sie den TV-Vertrag abgeschlossen haben, empfangen Sie Ihr Kabelfernsehen wie gewohnt.

Wir werden Sie weiterhin gemeinsam mit PŸUR und willy.tel über die Umstellung informieren. Achten Sie daher bitte auf Ihre Post und die Aushänge im Treppenhaus. Wenn Sie keinen Vertrag mit PŸUR bzw. willy.tel abschließen möchten, steht es Ihnen selbstverständlich frei, ein alternatives TV-Angebot zu buchen, zum Beispiel über einen Streaming-Dienst.

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